Beim Roland Berufsrechtsschutz gilt im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz bereits das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags als Versicherungsfall. Damit steht fest, ab welchem Zeitpunkt der berufliche Rechtsschutz greift und Sie sich auf Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz stützen können.
Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
- Es gilt das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags als Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz wird der Zeitpunkt festgelegt, ab dem von einem Versicherungsfall ausgegangen wird. Bereits wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, gilt dies als der maßgebliche Versicherungsfall. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt im Berufs-Rechtsschutz als Versicherungsfall?
Im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags als Versicherungsfall.
Ab wann greift der Versicherungsschutz beim Aufhebungsvertrag?
Als Versicherungsfall gilt bereits das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
Für welchen Baustein gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz.
Sind weitere Einzelheiten zum Anspruch geregelt?
Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.