Der Roland Berufsrechtsschutz stellt im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben. Erfahren Sie, wie diese Leistung funktioniert und welche Voraussetzung dafür gilt.
Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
- Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung.
Voraussetzung:
- Die Kaution muss gestellt werden, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im beruflichen Zusammenhang eine Kaution notwendig wird, um Sie zunächst vor Strafverfolgungsmaßnahmen zu bewahren, kann Ihnen der Versicherer das dafür benötigte Geld als zinsloses Darlehen vorstrecken. Es handelt sich also um eine Unterstützung, die Sie später zurückzahlen, ohne dass dabei Zinsen anfallen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Darlehen für eine Kaution?
Im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz wird ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung gestellt.
Fallen für das Kautionsdarlehen Zinsen an?
Nein, das Darlehen für die Kaution wird zinslos zur Verfügung gestellt.
Unter welcher Voraussetzung wird das Darlehen gewährt?
Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Zu welchem Baustein gehört diese Leistung?
Diese Leistung gehört zum Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz.