Beim Roland Berufsrechtsschutz sind im Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz auch Kosten der Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs bis zu 400.000 Euro gedeckt – etwa bei einem höchstens einjährigen Aufenthalt oder einem im Internet geschlossenen Vertrag. Welche Voraussetzungen gelten und welche Interessen ausgenommen sind, lesen Sie hier.
Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs kann für Sie Rechtsschutz bestehen. Die Kostenübernahme ist dabei auf einen Höchstbetrag begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft – etwa an die Dauer Ihres Aufenthalts, an einen im Internet geschlossenen Vertrag sowie daran, welche Art von Interessen Sie wahrnehmen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz außerhalb des Geltungsbereichs?
Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben. Zudem darf der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.
Welche Interessen sind vom Schutz außerhalb des Geltungsbereichs ausgenommen?
Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Gilt der Schutz auch bei einem im Internet geschlossenen Vertrag?
Ja, die Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs kann auch dann gedeckt sein, wenn sie notwendig ist, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.