Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über den vorhandenen Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge und beschreibt die bestehenden Leistungen im Versicherungsschutz. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer:in,
- Halter:in,
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in
- Insass:in
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-,
Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch
ohne Motorantrieb, sowie Anhängern.
Die Motorfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie privat zugelassen sein oder
Ausnahme: Versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen zugelassen sind, es sei denn, die Fahrzeuge besitzen eine Kurzzeitzulassung.
Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer:in liegt vor, wenn
-
- der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und
- keine Mitarbeiter:innen beschäftigt werden.
- auf Ihren Namen privat mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild)
versehen sein oder - zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat gemietet sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen als privater Carsharing-Nutzer:in gebucht oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind ferner als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und
zwar als
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.