Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über den vorhandenen Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug und erläutert die Leistungen für versicherte Personen. Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Fahrer:in,
- Insass:in,
- Erwerber:in,
- Mieter:in
eines fremden Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit
Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängers.
Das Motorfahrzeug darf weder
- Ihnen gehören oder
- auf Sie zugelassen sein oder
- auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) versehen sein.
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie haben auch Rechtsschutz, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.