Roland Verkehrsrechtsschutz erklärt die Kostenübernahme ohne eigenes Fahrzeug und informiert über die abgedeckten Leistungen in solchen Fällen. Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Kostenübernahme im Inland
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine:n Sachverständige:n, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
2. Kostenübernahme im Ausland
(1) Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen
Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen.
Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen
Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Verkehrsanwaltsgebühr.
(2) Wir tragen die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen.
Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
3. Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.