Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über die Anpassung des Vertrags an neue Risiken für das einzige Privatfahrzeug und beschreibt den Versicherungsschutz. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Wird ein weiteres Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge.
Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beitragsfrei mitversichert, wenn es die Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzung:
Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen. Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Hinweis: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen.