Roland Verkehrsrechtsschutz erläutert die Obliegenheiten ohne eigenes Fahrzeug und informiert über die Pflichten im Rahmen des Versicherungsschutzes. Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der:die Fahrer:in muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Rechtsschutz bestehen. Der Rechtsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der:die Fahrer:in weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
2. Besonderheiten / Roland Verkehrsrechtsschutz bei Fahrzeugkauf oder -Zulassung
Sie haben Rechtsschutz auch für ein Fahrzeug, das während der Vertragslaufzeit auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen wird. Rechtsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Sie müssen uns den Kauf eines Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Rechtsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen:
Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Obliegenheiten nicht die Ursache war
- für den Eintritt des Versicherungsfalls oder
- für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- für den Umfang unserer Leistung.