Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über die Anpassung von Risiken ohne eigenes Fahrzeug und erläutert den Versicherungsschutz in solchen Fällen. Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz:
- Wird ein Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs- Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug.
- Werden mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge um.
Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beziehungsweise sind die Fahrzeuge beitragsfrei mitversichert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzung: Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen. Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Hinweis: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen