Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über die versicherten Rechtsbereiche ohne eigenes Fahrzeug und erläutert die abgedeckten Verkehrssituationen. In der Roland Rechtsschutzversicherung gelten folgende Besonderheiten zum ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz ohne eigenes Fahrzeug.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den:die Unfallgegner:in abdecken, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerksleistung – wie aus einer Autoreparatur. Diese sind, soweit vereinbart, über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.Ausnahme:
Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt
- Steuer-Rechtsschutz
ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden, sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
Es gilt Folgendes:
Sie haben Versicherungssschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen