Roland Verkehrsrechtsschutz erläutert die Obliegenheiten für alle Privatfahrzeuge und informiert über die Pflichten, die für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis
haben. - Der:die Fahrer:in muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der:die Fahrer:in weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
2. Besonderheiten / Roland Verkehrsrechtsschutz bei Fahrzeugverkauf
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen:
- Es ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen.
- Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) auf Ihren Namen versehen.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags zu verlangen.