Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über den vorhandenen Rechtsschutz für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge und beschreibt die Leistungen. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer:in,
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in
- Insass:in
der privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher
mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch ohne Motorantrieb, sowie Anhängern.
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind als Fahrer:in von und als Insass:in in nicht versicherten Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.