Roland Verkehrsrechtsschutz erklärt, wo der Rechtsschutz für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge gilt und beschreibt die relevanten Einsatzgebiete. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Hier haben Sie Rechtsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten
sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im
Internet abgeschlossen haben, - der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von
dinglichen Rechten wahr, - Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer
gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr