Roland Verkehrsrechtsschutz informiert darüber, was bei nicht auf den Kunden zugelassenen Privatfahrzeugen nicht versichert ist, und beschreibt die Ausschlüsse. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechsschutz gilt, Folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge aufgezeigt.
Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten)
Es bestehen keine Wartezeiten. Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.