Roland Verkehrsrechtsschutz informiert über den vorhandenen Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug und erläutert die bestehenden Leistungen. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer:in,
- Halter:in
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in
- Insass:in
eines privat genutzten Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie privat zugelassen sein oder
- auf Ihren Namen privat mit einem Versicherungskennzeichen (sog. Nummernschild) versehen sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat gemietet sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen als privater Carsharing-Nutzer:in gebucht oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind ferner als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und
zwar als
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.