Roland Verkehrsrechtsschutz klärt darüber auf, was für das einzige Privatfahrzeug nicht versichert ist, und beschreibt die Ausschlüsse im Versicherungsschutz. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten)
Es bestehen keine Wartezeiten. Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.