Beim Roland Rechtsschutz im Tarif Privatkunden Basis werden im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Kosten übernommen – konkret im Familien- und Unterhaltsrecht, im Eherecht sowie im Erbrecht bis zu 250 Euro je Versicherungsfall.
Im Tarif Privatkunden Basis gilt für den Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Folgendes:
Wir übernehmen im Rahmen des:
- Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1),
- Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) und
- Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
Kosten bis zu 250 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Für rechtliche Fragen rund um Familie, Lebenspartnerschaft und Erbe gibt es in diesem Tarif einen finanziellen Rahmen. Erfasst sind das Familien- und Unterhaltsrecht, das Eherecht sowie das Erbrecht. Pro Versicherungsfall steht dafür ein festgelegter Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Rechtsbereiche sind im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht abgedeckt?
Abgedeckt sind das Familien- und Unterhaltsrecht (Ziffer A 3.11.1), das Eherecht (Ziffer A 3.11.2) und das Erbrecht (Ziffer A 3.11.3).
Bis zu welchem Betrag werden Kosten übernommen?
Es werden Kosten bis zu 250 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gilt die Kostengrenze pro Versicherungsfall?
Ja, der Betrag von bis zu 250 Euro gilt je Versicherungsfall.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt im Tarif Privatkunden Basis.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026