Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gilt für das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ein klar geregelter Kostenrahmen: Versichert sind Angelegenheiten aus dem Familien- und Unterhaltsrecht, dem Eherecht sowie dem Erbrecht mit einer Übernahme von bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gilt für den Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Folgendes:
Wir übernehmen im Rahmen des:
- Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1),
- Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) und
- Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie rechtliche Unterstützung in Angelegenheiten rund um Familie, Unterhalt, Ehe oder eine Erbschaft benötigen, gibt es einen festen Kostenrahmen. Für diese Bereiche werden pro Versicherungsfall Kosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze übernommen. So haben Sie einen klaren Anhaltspunkt, in welchem Umfang Sie in diesen Rechtsgebieten abgesichert sind.
Häufige Fragen
Welche Rechtsgebiete sind beim Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht abgedeckt?
Abgedeckt sind Angelegenheiten aus dem Familien- und Unterhaltsrecht, dem Eherecht sowie dem Erbrecht.
Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?
Es werden Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gilt die Grenze pro Versicherungsfall oder pro Jahr?
Die Kostenübernahme von bis zu 1.250 Euro gilt je Versicherungsfall.
Wo finde ich die genauen Regelungen zu den einzelnen Rechtsgebieten?
Die Einzelheiten finden Sie beim Familien- und Unterhaltsrecht unter Ziffer A 3.11.1, beim Eherecht unter Ziffer A 3.11.2 und beim Erbrecht unter Ziffer A 3.11.3.