Der Steuer-Rechtsschutz der Roland im Tarif Privat-Rechtsschutz greift in privaten Angelegenheiten sowie bei einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer und schützt Ihre Interessen in steuerrechtlichen Fragen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für den Steuer-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
- in privaten Angelegenheiten oder
- in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Ziel ist es, Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen:
- vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie
- in Widerspruchsverfahren vor Finanz- und Verwaltungsbehörden.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie in steuerlichen Fragen Ihre Rechte durchsetzen möchten. Abgedeckt sind dabei private Steuerangelegenheiten sowie steuerliche Themen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer. Der Schutz umfasst sowohl gerichtliche Verfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten als auch Widerspruchsverfahren gegenüber Finanz- und Verwaltungsbehörden.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift der Steuer-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in privaten Angelegenheiten oder in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Vor welchen Gerichten gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sind auch Widerspruchsverfahren abgedeckt?
Ja, der Steuer-Rechtsschutz umfasst auch Widerspruchsverfahren vor Finanz- und Verwaltungsbehörden.
Gilt der Schutz auch für eine selbstständige Tätigkeit?
Der Schutz gilt für Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026