Der Sozial-Rechtsschutz im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden und bei Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten – in privaten Angelegenheiten sowie bei einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in folgenden Bereichen:
- in privaten Angelegenheiten oder
- in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Der Versicherungsschutz dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich gegen eine behördliche Entscheidung wehren oder vor einem Sozialgericht klagen möchten, steht Ihnen der Sozial-Rechtsschutz zur Seite. Das gilt für private Anliegen und für Anliegen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Häufige Fragen
Für welche Verfahren gilt der Sozial-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie für Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
In welchen Angelegenheiten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich in privaten Angelegenheiten oder in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Sind auch ausländische Behörden oder Gerichte abgedeckt?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie auf Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Gilt der Schutz auch für eine selbstständige Tätigkeit?
Ja, sofern es sich um eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Kleinunternehmer handelt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026