Der Daten-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz der Roland greift ausschließlich im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer. Wer nebenberuflich als Kleinunternehmer aktiv ist, erfährt hier, in welchem Rahmen der Schutz beim Thema Daten gilt.
Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gilt für den Daten-Rechtsschutz Folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Daten-Rechtsschutz ist in diesem Tarif eng gefasst: Er kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer besteht. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in Ihre Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
In welchem Rahmen gilt der Daten-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Für wen ist der Daten-Rechtsschutz relevant?
Er ist für Personen relevant, die einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland.
Gilt der Daten-Rechtsschutz auch außerhalb der Kleinunternehmer-Tätigkeit?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026