Beim Roland Privat-Rechtsschutz gelten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs bestimmte Einschränkungen: Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro übernommen, sofern klar definierte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei einem höchstens einjährigen Aufenthalt oder einem im Internet abgeschlossenen Vertrag.
Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gelten folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz gilt grundsätzlich auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs, allerdings nur bis zu einer bestimmten Kostengrenze und nur, wenn die genannten Bedingungen zutreffen. Kurz gesagt: Für Fälle im Ausland oder bei online abgeschlossenen Verträgen ist ein Kostenrahmen vorgesehen, während bestimmte Interessen – etwa rund um dingliche Rechte oder selbstständige Tätigkeiten – hiervon ausgenommen sind. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben. Zudem darf der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1).
Welche Interessen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert ist die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Gilt der Schutz auch bei im Internet abgeschlossenen Verträgen?
Ja, die Interessenwahrnehmung außerhalb des Geltungsbereichs ist auch dann möglich, wenn sie notwendig ist, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben – innerhalb des genannten Höchstbetrags und der weiteren Voraussetzungen.