Der Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland sichert Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten Lebensbereich sowie als nebenberuflicher Kleinunternehmer in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten ab. Zusätzlich sind bis zu fünf Studienplatzklagen mitversichert.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten Lebensbereich oder im Zusammenhang mit der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.26 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über die Vergabe von Studienplätzen. Wir übernehmen die Kosten nach Ziffer A 14 für bis zu fünf Studienplatzklagen (Eil- und Hauptverfahren) während der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie sich gegen Entscheidungen deutscher Verwaltungsbehörden zur Wehr setzen möchten. Abgedeckt sind Angelegenheiten aus Ihrem privaten Lebensbereich und aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer – sowohl im Widerspruchsverfahren bei der Behörde als auch im anschließenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Zusätzlich ist der Streit um die Vergabe von Studienplätzen mit einer begrenzten Zahl an Klagen abgesichert.
Häufige Fragen
Welche Verfahren sind im Verwaltungs-Rechtsschutz abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie für Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Für welche Bereiche gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Er gilt für rechtliche Interessen aus dem privaten Lebensbereich oder im Zusammenhang mit der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Sind Studienplatzklagen mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.26 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über die Vergabe von Studienplätzen.
Wie viele Studienplatzklagen werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten nach Ziffer A 14 für bis zu fünf Studienplatzklagen (Eil- und Hauptverfahren) während der Vertragsdauer.