Beim Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden der Roland besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrnehmen können.
Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – und zwar vor:
- Verwaltungsbehörden
- Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift in diesem Tarif nur bei verkehrsrechtlichen Themen. Wenn Sie also in einer Verkehrssache mit einer Verwaltungsbehörde oder einem Verwaltungsgericht zu tun haben, unterstützt Sie der Rechtsschutz dabei, Ihre Interessen durchzusetzen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.
Sind auch andere als verkehrsrechtliche Angelegenheiten abgedeckt?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
In welchem Tarif gilt dieser Verwaltungs-Rechtsschutz?
Diese Regelung gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden der Roland.