Beim Roland Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ausschließlich rund um die versicherten Immobilien – etwa um rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden der Roland gilt für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn es rund um eine versicherte Immobilie zu rechtlichem Streit aus Verträgen mit Handwerkern kommt, unterstützt Sie dieser Rechtsschutz dabei, Ihre Interessen durchzusetzen. Der Schutz ist dabei auf den Zusammenhang mit den versicherten Immobilien beschränkt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Er gilt dafür, Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Ist der Versicherungsschutz an die Immobilie gebunden?
Ja, es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Bei welchen Verträgen greift der Schutz?
Bei schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern, sofern sie im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien stehen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden der Roland.