Der Arbeits-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz gilt im Tarif 55+ Basis für Personen, die nicht mehr berufstätig sind, und deckt rechtliche Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, betrieblicher und beruflicher Altersversorgung sowie dem Beihilferecht ab. Auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse sind für Sie als Arbeitgeber erfasst.
Im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ in der Basis-Variante setzen wir voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind.
Deshalb gilt der Arbeits-Rechtsschutz für Sie ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in folgenden Bereichen:
- geringfügig entlohnte Beschäftigung
- betriebliche bzw. berufliche Altersversorgung
- Beihilferecht
Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif 55+ Basis richtet sich an Menschen, die den Ruhestand erreicht haben. Der Arbeits-Rechtsschutz ist deshalb nicht auf eine reguläre Berufstätigkeit ausgelegt, sondern greift nur in ausgewählten Situationen: bei einem Minijob, bei Fragen rund um die betriebliche oder berufliche Altersversorgung und beim Beihilferecht. Zusätzlich sind Sie abgesichert, wenn Sie selbst als Arbeitgeber Menschen im Haushalt oder in der Pflege beschäftigen.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Arbeits-Rechtsschutz im Tarif 55+ Basis?
Der Baustein setzt voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind. Er richtet sich an die Zielgruppe 55+ in der Basis-Variante.
Welche Bereiche deckt der Arbeits-Rechtsschutz ab?
Versichert ist ausschließlich die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung sowie auf dem Gebiet der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung und des Beihilferechts.
Sind hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse mitversichert?
Ja. Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Ist eine reguläre Berufstätigkeit über diesen Baustein abgesichert?
Nein. Der Baustein setzt voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind, und deckt nur die genannten Bereiche ab.