Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden von Roland sind Sie auch beim Betrieb von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 500 g abgesichert – ob als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder als Pilot. Wichtig zu wissen: Bei Verstößen gegen Flugverbotszonen besteht kein Versicherungsschutz.
Sie haben außerdem Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 500 g.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Vp
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffern A 2.1.1 bis A 2.1.7.
Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Der Versicherungsschutz umfasst nur Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug bzw. Eigenschaft. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden unterstützt Sie auch dann, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen rund um kleine Drohnen und Copter geht. Entscheidend ist dabei ein Abfluggewicht bis 500 g. Der Schutz gilt für verschiedene Rollen – etwa als Eigentümer oder als Person, die die Drohne steuert. Fliegen Sie jedoch in Flugverbotszonen, greift der Versicherungsschutz für solche Verstöße nicht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Gewicht sind Drohnen mitversichert?
Versicherungsschutz besteht für Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 500 g.
In welchen Rollen bin ich beim Drohnen-Rechtsschutz abgesichert?
Der Schutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Pilot/Führer/Lenker.
Bin ich auch bei Flügen in Flugverbotszonen geschützt?
Nein. Im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen besteht kein Versicherungsschutz.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja. Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffern A 2.1.1 bis A 2.1.7. Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
Inhalte aus: Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden