Im Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden der Roland ist auch das Vertrags- und Sachenrecht abgedeckt: Der Schutz greift beim Erwerb von Motorfahrzeugen und Anhängern zur Eigennutzung sowie beim Verkauf zuvor auf Sie zugelassener Fahrzeuge – nicht jedoch als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, etwa beim Streit um eine Taxirechnung.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz auch für Verträge:
- mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
- für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren, sofern diese nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz schützt Sie auch bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Verträge und Eigentum an Fahrzeugen. Das gilt etwa, wenn Sie ein Fahrzeug für sich selbst kaufen oder ein zuvor auf Sie zugelassenes Fahrzeug nach der Abmeldung wieder verkaufen. Geht es dagegen um Situationen als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr, greift dieser Baustein nicht – hierfür wäre ein Privat-Rechtsschutz nötig.
Häufige Fragen
Bin ich beim Kauf eines Fahrzeugs zur Eigennutzung versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben – auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Gilt der Schutz auch beim Verkauf meines Fahrzeugs?
Ja, für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren, sofern diese nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.
Ist ein Streit um eine Taxirechnung mitversichert?
Nein. Als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Der Streit um eine Taxirechnung ist ein Beispiel dafür; dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Was benötige ich für Streitigkeiten als Teilnehmer im Straßenverkehr?
Für solche Fälle wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt, da der Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht hier keinen Schutz bietet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026