Der Rechtsschutz der Roland im Tarif Privat Plus greift in Betreuungsverfahren mit einem Vorsorge-Rechtsschutz bei bevorstehender Pflegebedürftigkeit der Eltern sowie einem Beratungs-Rechtsschutz für private Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren – mit Kostenübernahme bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Vorsorge-Rechtsschutz bei Pflegebedürftigkeit der Eltern:
Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Über die Beratung hinaus besteht auch Versicherungsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind.
Wir übernehmen die Kosten in diesen Fällen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren:
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif hilft in zwei Situationen rund um Betreuung und Vorsorge: Zum einen können Sie sich rechtlich beraten und – bei mitversicherten Eltern – auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten lassen, wenn eine Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern absehbar ist. Zum anderen gibt es Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um private Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren. In beiden Fällen liegt die Kostenübernahme bei bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann greift der Vorsorge-Rechtsschutz bei Pflegebedürftigkeit der Eltern?
Er greift für Rat oder Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern, wenn deutsches Recht anwendbar ist.
Ist auch eine gerichtliche Vertretung abgedeckt?
Ja. Über die Beratung hinaus besteht Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gilt der Beratungs-Rechtsschutz auch bei Verbraucherinsolvenz?
Ja. Für private Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren übernehmen wir abweichend von Ziffer A 3.16.1 die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026