Für angemietete, selbst genutzte Pferdeboxen bietet der Roland Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden Versicherungsschutz – vorausgesetzt, gleichzeitig ist auch der Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz versichert. So sind sogar Streitigkeiten aus einem zusätzlichen oder integrierten Verpflegungsvertrag abgedeckt.
Es besteht Versicherungsschutz auch für angemietete, selbst genutzte Pferdeboxen, wenn Sie gleichzeitig auch den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz versichert haben. Streitigkeiten aus einem zusätzlichen bzw. integrierten Verpflegungsvertrag sind dann ebenfalls über den Privat-Rechtsschutz versichert.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.6.
(Leistungsarten, ROLAND RechtsServices)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Pferdebox anmietet und selbst nutzt, kann dafür Rechtsschutz erhalten. Voraussetzung ist, dass parallel der Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz besteht. In diesem Fall sind auch Auseinandersetzungen rund um einen zusätzlichen oder integrierten Verpflegungsvertrag über den Privat-Rechtsschutz abgesichert. Die Vertragsbestimmungen gelten dabei auch für die genannten mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Sind angemietete Pferdeboxen mitversichert?
Ja, es besteht Versicherungsschutz auch für angemietete, selbst genutzte Pferdeboxen, wenn Sie gleichzeitig auch den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz versichert haben.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz der Pferdebox?
Voraussetzung ist, dass gleichzeitig der Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz versichert ist.
Sind Streitigkeiten aus einem Verpflegungsvertrag versichert?
Ja, Streitigkeiten aus einem zusätzlichen bzw. integrierten Verpflegungsvertrag sind über den Privat-Rechtsschutz versichert.
Gelten die Bestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.6.