Bei der Roland Rechtsschutz im Tarif Privatkunden Basis gelten für Rechtsdienstleistungen besondere Regeln: Ergänzend zu Ziffer A 4 kommt ausschließlich der Geltungsbereich nach Ziffer A 4.1 der Allgemeinen Bedingungen zur Anwendung. Zudem zeigen sich die Besonderheiten des Basis-Pakets für Privatkunden sowie die Fälle ohne Versicherungsschutz.
Ergänzend zu Ziffer A 4 gilt Folgendes:
Für das Basis-Paket für Privatkunden gilt ausschließlich der Geltungsbereich nach Ziffer A 4.1 der Allgemeinen Bedingungen.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Basis-Paket für Privatkunden (PBV-BA) aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Für Rechtsdienstleistungen im Basis-Paket für Privatkunden greift der Versicherungsschutz nur in dem Rahmen, der in Ziffer A 4.1 der Allgemeinen Bedingungen festgelegt ist. In den unter Ziffer A 6 genannten Fällen besteht kein Versicherungsschutz. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welcher Geltungsbereich gilt im Basis-Paket für Privatkunden?
Für das Basis-Paket für Privatkunden gilt ausschließlich der Geltungsbereich nach Ziffer A 4.1 der Allgemeinen Bedingungen.
Gibt es Fälle ohne Versicherungsschutz?
Ja. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Auf welche Ziffer bezieht sich die Regelung zu Rechtsdienstleistungen?
Die Regelung gilt ergänzend zu Ziffer A 4.
Wofür steht die Abkürzung PBV-BA?
PBV-BA kennzeichnet das Basis-Paket für Privatkunden, für das die aufgezeigten Besonderheiten gelten.