Im Tarif 55+ der ROLAND Rechtsschutz ist der Rechtsschutz in Betreuungsverfahren enthalten und kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden, sofern es um Ihre Betreuung geht – mit klar geregelten Ausnahmen bei Auseinandersetzungen zwischen den Kindern.
Im Tarif 55+ der ROLAND Rechtsschutz gilt für den Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Folgendes:
- Diese Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht.
Ausnahme:
- Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind nicht mitversichert.
- Die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie ist nicht mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Rechtsschutz in Betreuungsverfahren steht Ihnen im Tarif 55+ zur Verfügung. Auch Ihre Kinder, die selbst nicht mitversichert sind, können diese Leistung nutzen – allerdings nur dann, wenn es um Ihre eigene Betreuung geht. Streitigkeiten unter den Kindern oder Verfahren, die sich gegen Sie richten, bleiben außen vor.
Häufige Fragen
Können auch meine nicht mitversicherten Kinder diese Leistung nutzen?
Ja, die Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht.
Sind Auseinandersetzungen zwischen meinen Kindern mitversichert?
Nein. Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder – sind nicht mitversichert.
Ist die Wahrnehmung der Interessen meiner Kinder gegen mich abgedeckt?
Nein, die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie ist nicht mitversichert.
In welchem Tarif gilt der Rechtsschutz in Betreuungsverfahren?
Diese Regelung gilt im Tarif 55+ der ROLAND Rechtsschutz.