Im Tarif StrafrechtPlus Privat der Roland Rechtsschutz gilt der Versicherungsfall bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie als eingetreten – bei Disziplinar- und Standesverfahren mit Verfahrenseinleitung. Erfahren Sie, wann ein Ermittlungsverfahren als eingeleitet gilt und wann mehrere Personen denselben Versicherungsfall betreffen.
Abweichend von Ziffer A 9.2 gilt als Versicherungsfall:
- In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, wenn ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
- In Disziplinar- und Standesverfahren: die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem ein Versicherungsfall vorliegt, hängt von der Art des Verfahrens ab. Bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist der maßgebliche Moment die behördlich verfügte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Bei Disziplinar- und Standesverfahren zählt die Einleitung des jeweiligen Verfahrens. Betrifft ein und dasselbe Verfahren mehrere versicherte Personen, wird dies als ein einziger Versicherungsfall behandelt.
Häufige Fragen
Wann gilt der Versicherungsfall in einem Strafverfahren als eingetreten?
In Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt als Versicherungsfall die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie.
Wann gilt ein Ermittlungsverfahren als eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird.
Sind auch Vorfälle vor Vertragsabschluss versichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, wenn ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wann gilt der Versicherungsfall bei Disziplinar- und Standesverfahren als eingetreten?
Als Versicherungsfall gilt die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Liegt bei mehreren betroffenen Personen jeweils ein neuer Versicherungsfall vor?
Nein. Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.