Im Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden der Roland gibt es Situationen, in denen der Versicherungsschutz nur eingeschränkt gilt: Bei der Interessenwahrnehmung außerhalb des üblichen Geltungsbereichs übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei begrenzter Aufenthaltsdauer oder Online-Vertragsabschluss.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Kurz gesagt: Auch außerhalb des normalen Geltungsbereichs kann Rechtsschutz bestehen – jedoch mit Grenzen. Der Versicherer übernimmt in diesen Fällen die Kosten bis zu einer festgelegten Höchstsumme und nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die genannten Voraussetzungen und Ziffern.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro getragen.
Welche Aufenthaltsdauer ist maßgeblich?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein. Alternativ muss die Interessenwahrnehmung dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Gilt der Schutz auch bei Beschränkung auf deutsche Gerichte?
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt ist (siehe Ziffer A 4.1).
Welche Interessen sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen ist die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.