Der Roland Rechtsschutz im Tarif Privat Plus bietet beim Internet-Rechtsschutz erweiterte Leistungen: Beratung bei privaten Urheberrechtsverstößen mit Kostenübernahme bis 5.000 Euro je Kalenderjahr, Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz, Löschung rufschädigender Inhalte sowie Support-Services bei Cyber-Mobbing.
Ergänzend zu A 3.17 gilt Folgendes:
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Abweichend von Ziffer A 3.17.1 übernehmen wir über die Beratung hinaus die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
- Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz
- Löschung rufschädigender Inhalte
Abweichend von Ziffer A 3.17.3 übernehmen wir bis zu dreimal je Kalenderjahr die Kosten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes für Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten gegen einen Absender.
- Aktiver Straf-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- ROLAND Support-Services bei Cyber-Mobbing
- Online-Schutz-Radar
- Webseiten-Prüfung
für Sie als Kleinunternehmer bzw. für eine gelegentliche freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit dem Baustein angestellte Ärzte und Apotheker
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz:
Was bedeutet das konkret?
Der Internet-Rechtsschutz im Tarif Privat Plus soll Sie bei rechtlichen Problemen rund um Online-Themen unterstützen. Dazu gehören etwa Beratung und rechtliche Interessenwahrnehmung bei privaten Urheberrechtsverstößen, das Vorgehen gegen rufschädigende Inhalte im Netz sowie zusätzliche Unterstützungsangebote wie Support-Services bei Cyber-Mobbing, ein Online-Schutz-Radar und eine Webseiten-Prüfung. Die genauen Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Kosten bei privaten Urheberrechtsverstößen übernommen?
Abweichend von Ziffer A 3.17.1 werden über die Beratung hinaus die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Wie oft werden Kosten für die Löschung rufschädigender Inhalte übernommen?
Abweichend von Ziffer A 3.17.3 werden bis zu dreimal je Kalenderjahr die Kosten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes für Maßnahmen zur Löschung von reputationsschädigenden Internetinhalten gegen einen Absender übernommen.
Welche zusätzlichen Leistungen umfasst der Internet-Rechtsschutz?
Enthalten sind unter anderem Schadenersatz- und Unterlassungs-Rechtsschutz, aktiver Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, ROLAND Support-Services bei Cyber-Mobbing, Online-Schutz-Radar und Webseiten-Prüfung.
Für wen gelten diese Leistungen als Erweiterung?
Sie gelten für Sie als Kleinunternehmer bzw. für eine gelegentliche freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit dem Baustein angestellte Ärzte und Apotheker und erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz.