Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz im Tarif Privat Plus der Roland Rechtsschutz schützt Sie unter anderem als Vermieter einer Einliegerwohnung, bei gelegentlicher Vermietung Ihrer selbst genutzten Wohnung sowie als Bauherr privat genutzter Gebäude – inklusive Deckung in Enteignungs- und Baugesetzbuch-Angelegenheiten.
Im Tarif Privat Plus gilt für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A 6.2.8 besteht Versicherungsschutz auch als Vermieter einer Ihnen gehörenden Einliegerwohnung im versicherten selbstbewohnten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung, die sich in Ihrem Eigenheim befindet und die von Ihnen als Eigentümer vermietet wird.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.8 besteht Versicherungsschutz für die gelegentliche entgeltliche Überlassung Ihrer selbst genutzten, versicherten Wohneinheit (Erstwohnsitz). Gelegentlich bedeutet, Sie vermieten Ihre Wohneinheit lediglich im Einzelfall, die Vermietung stellt keine dauerhafte Erwerbsquelle für Sie dar und erfolgt nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr für insgesamt nicht länger als zwölf Wochen im Kalenderjahr.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Rechtsschutz für Bauherren:
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) haben ausschließlich Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich privat selbst genutzten oder zukünftig privat selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Für diese Leistung ist ebenfalls die Absicherung des Bausteins Privat-Rechtsschutz notwendig.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit:
- dem Erwerb des Baugrundstücks,
- der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
- der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis: Weiterhin ausgeschlossen sind Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens.
Für die Ergänzung der Grund-Bausteine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Privat Plus erweitert den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz über einige Standardgrenzen hinaus. So sind Sie zusätzlich abgesichert, wenn Sie eine Einliegerwohnung in Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus vermieten oder Ihre eigene Wohnung nur gelegentlich vermieten. Außerdem greift der Schutz bei bestimmten behördlichen Verfahren rund um Grundstücke und beim Bauen für eigene, privat genutzte Zwecke. Für die konkreten Voraussetzungen und Kostengrenzen sind die oben genannten Angaben maßgeblich.
Häufige Fragen
Bin ich als Vermieter einer Einliegerwohnung versichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.8 besteht Versicherungsschutz auch als Vermieter einer Ihnen gehörenden Einliegerwohnung im versicherten selbstbewohnten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung in Ihrem Eigenheim, die Sie als Eigentümer vermieten.
Was bedeutet "gelegentliche" Vermietung meiner eigenen Wohnung?
Gelegentlich bedeutet, dass Sie Ihre selbst genutzte, versicherte Wohneinheit (Erstwohnsitz) lediglich im Einzelfall vermieten. Die Vermietung darf keine dauerhafte Erwerbsquelle sein und erfolgt nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr für insgesamt nicht länger als zwölf Wochen im Kalenderjahr.
Bis zu welcher Höhe sind Kosten als Bauherr abgesichert?
Für den Rechtsschutz als Bauherr übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall. Voraussetzung ist zusätzlich die Absicherung des Bausteins Privat-Rechtsschutz.
Welche Grenze gilt in Enteignungs- und Baugesetzbuch-Angelegenheiten?
In Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, übernehmen wir die Kosten bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Sind Streitigkeiten aus der Baufinanzierung mitversichert?
Nein. Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens bleiben weiterhin ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026