Im Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden der Roland umfasst der Steuer-Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten rund um die versicherten Immobilien – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, einschließlich Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Für den Steuer-Rechtsschutz gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden Folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz greift bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die mit Ihren versicherten Immobilien zu tun haben. Sie können damit steuerrechtliche Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Behörden verfolgen. Auch Streitigkeiten rund um einmalige und laufende Anlieger- und Erschließungsabgaben sind eingeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Er gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Vor welchen Stellen besteht Versicherungsschutz?
Vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden.
Sind Anlieger- und Erschließungsabgaben mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben – vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Gilt der Schutz auch für steuerliche Angelegenheiten ohne Immobilienbezug?
Nein. Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.