Der Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden von Roland bietet Verwaltungs-Rechtsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien – damit lassen sich rechtliche Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten und in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wahrnehmen.
Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen:
- vor deutschen Verwaltungsgerichten
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
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Wenn Sie sich zum Beispiel ein Haus kaufen und dies vermieten wollen
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift nur, wenn es um die versicherten Immobilien geht. Streiten Sie in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit mit einer Behörde, unterstützt Sie der Schutz sowohl im Widerspruchsverfahren gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden als auch vor deutschen Verwaltungsgerichten. Auch beim allgemeinen Straf-Rechtsschutz gilt: Der Schutz ist an die versicherten Immobilien gebunden.
Häufige Fragen
Worauf bezieht sich der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Gilt der allgemeine Straf-Rechtsschutz ebenfalls immobilienbezogen?
Ja. Auch beim allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.
Für welche Interessen kann ich den Verwaltungs-Rechtsschutz nutzen?
Sie können Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen – bezogen auf die versicherten Immobilien.