Im Berufs-Rechtsschutz der Roland umfasst der Arbeits-Rechtsschutz auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse, Aufhebungsverträge, die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat sowie Arbeitsverhältnisse bei internationalen und supranationalen Organisationen – mit klar geregelten Kostenübernahmen.
Für den Arbeits-Rechtsschutz gilt im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland Folgendes:
(1) Versicherte Arbeitsverhältnisse:
- Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
(2) Aufhebungsvertrag:
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(3) Betriebs- oder Personalrat:
Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
(4) Internationale oder supranationale Organisationen:
Abweichend von Ziffer A 6.2.13 besteht Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz greift nicht nur beim klassischen Streit mit dem Arbeitgeber. Er deckt zusätzlich Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse ab, die Sie privat als Arbeitgeber führen. Auch beim Angebot eines Aufhebungsvertrags, bei einer Tätigkeit im Betriebs- oder Personalrat sowie bei Anstellungen bei internationalen oder supranationalen Organisationen besteht – im jeweils genannten Rahmen – Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse mitversichert?
Ja. Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Welche Kosten werden bei einem Aufhebungsvertrag übernommen?
Wenn bei einem schriftlichen Angebot Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vorliegt, werden die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Besteht Schutz für die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit. Die Kosten werden bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gilt der Schutz auch bei internationalen oder supranationalen Organisationen?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.13 besteht Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.