Beim Berufs-Rechtsschutz der Roland gilt für Rechtsdienstleistungen außerhalb des regulären Geltungsbereichs ein eingeschränkter Versicherungsschutz: Die Kosten werden bis zu 500.000 Euro getragen, sofern bestimmte Voraussetzungen zum Aufenthalt und zur Art der Interessenwahrnehmung erfüllt sind.
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- (1) Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- (2) der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- (3) Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- (4) Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Auch für rechtliche Auseinandersetzungen außerhalb des üblichen Geltungsbereichs kann Versicherungsschutz bestehen – allerdings nur eingeschränkt und mit einer Kostenobergrenze. Entscheidend ist unter anderem, dass es sich um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt oder einen im Internet geschlossenen Vertrag handelt und dass es nicht um dingliche Rechte oder selbstständige beziehungsweise gewerbliche Verträge geht. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten getragen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro getragen.
Welche Voraussetzung gilt für den Aufenthalt?
Der Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Muss der Versicherungsschutz auf deutsche Gerichte beschränkt sein?
Nein. Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1).
Welche Interessen sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.