Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht der Roland im Tarif 55+ Basis sichert die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten – und zwar im Zusammenhang mit einer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Was genau als „gelegentlich“ gilt, erfahren Sie hier.
Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
„Gelegentlich“ bedeutet:
- Sie üben die Tätigkeiten lediglich im Einzelfall aus,
- die Tätigkeiten stellen keine dauerhafte Erwerbsquelle dar und
- Sie üben nicht öfter als zwölfmal je Kalenderjahr eine selbstständige Tätigkeit aus.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie neben Ihrem Alltag nur ab und zu einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, unterstützt Sie dieser Baustein bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht, die aus Verträgen oder aus Rechten an Sachen entstehen. Wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit nur gelegentlich erfolgt – also nur im Einzelfall, ohne dauerhafte Einnahmequelle und höchstens zwölfmal im Kalenderjahr.
Häufige Fragen
Was ist im Vertrags- und Sachenrecht abgesichert?
Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Was bedeutet „gelegentlich“?
„Gelegentlich“ bedeutet, dass Sie die Tätigkeiten lediglich im Einzelfall ausüben, sie keine dauerhafte Erwerbsquelle darstellen und Sie nicht öfter als zwölfmal je Kalenderjahr eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Wie oft darf ich eine selbstständige Tätigkeit ausüben?
Damit die Tätigkeit als gelegentlich gilt, dürfen Sie nicht öfter als zwölfmal je Kalenderjahr eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Gilt der Schutz auch für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten?
Ja, der Versicherungsschutz gilt im Zusammenhang mit einer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.