Im Roland Rechtsschutz 55+ ist der Arbeits-Rechtsschutz gezielt auf Menschen zugeschnitten, die nicht mehr berufstätig sind: Versichert sind rechtliche Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, aus der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung sowie dem Beihilferecht – inklusive Ihrer Rolle als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen.
Voraussetzung im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+:
Im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ setzen wir voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind.
Deshalb gilt der Arbeits-Rechtsschutz für Sie ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus:
- geringfügig entlohnter Beschäftigung,
- dem Gebiet der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung sowie
- dem Beihilferecht.
Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Hinweise:
- Auch als Arbeitgeber von Beschäftigungsverhältnissen haben Sie ausschließlich Versicherungsschutz, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Das heißt, dass Auseinandersetzungen mit einer hauptberuflich angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft nicht versichert sind.
- Dies gilt auch für mitversicherte Personen. Sollten diese noch berufstätig sein, muss der Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz versichert werden, damit sie den vollen Versicherungsschutz im Arbeits-Rechtsschutz erhalten.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein 55+ geht davon aus, dass Sie im Ruhestand sind. Der Arbeits-Rechtsschutz greift daher nur in eng umgrenzten Bereichen: bei einem Minijob, bei Fragen rund um die betriebliche oder berufliche Altersversorgung und beim Beihilferecht. Beschäftigen Sie im Haushalt selbst jemanden – etwa eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft – sind Sie als Arbeitgeber nur dann geschützt, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Wer noch voll im Berufsleben steht, benötigt für den vollen Schutz zusätzlich den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz.
Häufige Fragen
Für welche Bereiche gilt der Arbeits-Rechtsschutz im Baustein 55+?
Ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung sowie auf dem Gebiet der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung sowie des Beihilferechts.
Bin ich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe oder Pflegekraft versichert?
Ja, für hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse besteht Versicherungsschutz – allerdings ausschließlich, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Auseinandersetzungen mit einer hauptberuflich angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft sind nicht versichert.
Warum ist der Arbeits-Rechtsschutz eingeschränkt?
Im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ wird vorausgesetzt, dass Sie nicht mehr berufstätig sind. Deshalb gilt der Arbeits-Rechtsschutz nur in den genannten Bereichen.
Was gilt für mitversicherte Personen, die noch berufstätig sind?
Sind mitversicherte Personen noch berufstätig, muss der Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz versichert werden, damit sie den vollen Versicherungsschutz im Arbeits-Rechtsschutz erhalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026