Beim Roland Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden gelten besondere Regeln, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag sofort kündigen oder alternativ eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags verlangen. Erfahren Sie hier, welche zwei Bedingungen für die sofortige Kündigung erfüllt sein müssen.
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen:
- Es ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen.
- Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen versehen.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags nach Ziffer A 17.2 zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie kein Fahrzeug mehr besitzen, müssen Sie nicht bis zum regulären Vertragsende warten. Sind beide genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Vertrag sofort beenden. Möchten Sie hingegen versichert bleiben, steht Ihnen als Alternative eine Herabsetzung Ihres Beitrags offen.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Vertrag sofort kündigen?
Eine sofortige Kündigung ist möglich, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist und auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen versehen ist.
Müssen beide Bedingungen für die sofortige Kündigung erfüllt sein?
Ja, für die sofortige Kündigung müssen beide Bedingungen erfüllt sein: kein zugelassenes Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten und kein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen.
Gibt es eine Alternative zur Kündigung?
Ja. Unabhängig von der Kündigungsmöglichkeit haben Sie das Recht, eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags nach Ziffer A 17.2 zu verlangen.
Nach welcher Regelung kann ich eine Beitragsherabsetzung verlangen?
Die Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags können Sie nach Ziffer A 17.2 verlangen.