Im Tarif Privat Plus der Rechtsschutzversicherung von Roland trägt der Versicherer Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro – unter genau festgelegten Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer und Vertragsabschluss im Internet.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich innerhalb eines festgelegten Geltungsbereichs. Kommt es außerhalb dieses Bereichs zu einem rechtlichen Anliegen, kann der Versicherer die Kosten dennoch übernehmen – allerdings nur bis zur genannten Obergrenze und nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese betreffen unter anderem die Dauer Ihres Aufenthalts, den Anlass der Interessenwahrnehmung sowie die Art der zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro getragen.
Welche Voraussetzung gilt für den Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Ist der Schutz möglich, wenn er auf deutsche Gerichte beschränkt ist?
Nein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt ist (siehe Ziffer A 4.1).
Welche Interessen sind von der Kostenübernahme ausgenommen?
Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026