Beim Roland Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden greift der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien: Er unterstützt Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – etwa bei unzulässigem Lärm.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
- Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen im Zusammenhang mit einer versicherten Immobilie eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, unterstützt Sie der Rechtsschutz bei Ihrer Verteidigung. Der Schutz ist dabei auf Sachverhalte beschränkt, die mit den versicherten Immobilien zusammenhängen.
Häufige Fragen
Wann greift der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Er greift ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Was wird abgesichert?
Abgesichert ist Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Können Sie ein Beispiel für eine solche Ordnungswidrigkeit nennen?
Ein Beispiel ist, dass Sie unzulässigen Lärm verursachen.
Gilt der Schutz auch außerhalb der versicherten Immobilien?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien.