Der Roland Privat-Rechtsschutz sichert im Baustein für Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung Ihre rechtlichen Interessen rund um Anschaffung, Installation und Betrieb – etwa bei Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlrädern, wenn Sie Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer sind und die Anlage fester Bestandteil des selbst genutzten Wohngebäudes ist.
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörenden Grundstückes.
Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
- Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
- die Grund-Bausteine
- Berufs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Immobilien-Rechtsschutz,
- außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.7.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Privat-Rechtsschutz aufgezeigt. Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung besitzt, mietet, betreibt oder nutzt, kann über diesen Baustein rechtlichen Beistand erhalten, wenn es rund um Kauf, Einbau oder Betrieb der Anlage zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Wichtig ist, dass die Anlage fest zum selbst genutzten Wohngebäude oder dem dazugehörigen Grundstück gehört. Andere Lebensbereiche wie Beruf, Verkehr oder Immobilien werden über eigene Bausteine abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind mitversichert?
Versichert sind Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sein, und die Anlage muss fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörenden Grundstückes sein.
In welchen Situationen greift der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer solchen Anlage wahrnehmen wollen.
Welche Bereiche sind nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten?
Nicht enthalten sind Ergänzungs- und Zielgruppen-Bausteine, die Grund-Bausteine, Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Immobilien-Rechtsschutz sowie die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine. Diese sind mit einem separaten Baustein zu versichern.
Gilt der Schutz auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.7.