Im Privat-Rechtsschutz der Roland sind rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen abgesichert – vom Kauf und Einbau maßgefertigter Möbel über personenbezogene Versicherungs-Verträge bis hin zu Investitionsgüter- und Nebengeschäften aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer, samt der jeweils geltenden Höchstgrenzen und Ausnahmen.
Im Tarif Privat-Rechtsschutz der Roland gilt für den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Folgendes:
- Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau von maßgefertigten Möbeln in eine neu errichtete oder umgebaute selbstbewohnte Wohneinheit (zum Beispiel einer Küche oder einem Einbauschrank) wahrzunehmen.
- Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung).
Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Kleinunternehmer:
Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
- (1) über Investitionsgütergeschäfte. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
- (2) über Nebengeschäfte. Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
- (3) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG stehen. Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Wenn Sie sich zum Beispiel durch eine Firmengründung selbstständig machen möchten.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift bei Streitigkeiten rund um Verträge – etwa beim Kauf und Einbau maßgefertigter Möbel in Ihre selbstbewohnte Wohnung oder bei personenbezogenen Versicherungen wie Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für bestimmte Verträge aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer ist Schutz vorgesehen. Für einzelne Bereiche gelten festgelegte Höchstgrenzen und Ausnahmen.
Häufige Fragen
Ist der Kauf und Einbau einer maßgefertigten Küche mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz für rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau von maßgefertigten Möbeln – zum Beispiel einer Küche oder einem Einbauschrank – in eine neu errichtete oder umgebaute selbstbewohnte Wohneinheit.
Sind Streitigkeiten aus meiner Lebens- oder Krankenversicherung abgedeckt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge, zum Beispiel Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Welche Höchstgrenzen gelten für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte?
Bei Investitionsgütergeschäften werden die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr übernommen. Bei Nebengeschäften werden die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall übernommen.
Gibt es Bereiche, die vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind?
Ja. Bei Investitionsgüter- und Nebengeschäften ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert. Zudem besteht insgesamt kein Rechtsschutz für rechtliche Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Ist der Schutz an eine nebenberufliche Selbstständigkeit gebunden?
Für Investitionsgütergeschäfte, Nebengeschäfte und die genannten Versicherungs-Verträge besteht der Schutz im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG – etwa wenn Sie sich durch eine Firmengründung selbstständig machen möchten.