Der Roland Immobilien-Rechtsschutz Vermieter sichert im Vertrags- und Sachenrecht Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern rund um Ihre vermieteten Immobilien – auch dann, wenn eine Hausverwaltung die Handwerker in Ihrem Namen beauftragt.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Vermieter:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten vermieteten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Versicherungsschutz besteht auch bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern, wenn nicht Sie, sondern die Hausverwaltung in Ihrem Namen die Handwerker beauftragen.
Was bedeutet das konkret?
Geht es um Streit aus einem Vertrag mit einem Handwerker, der für Ihre vermietete Immobilie tätig war, greift der Rechtsschutz. Das gilt auch, wenn die Beauftragung nicht durch Sie selbst, sondern durch die Hausverwaltung in Ihrem Namen erfolgt ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wofür gilt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht?
Er gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten vermieteten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Bin ich auch geschützt, wenn die Hausverwaltung die Handwerker beauftragt?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn nicht Sie, sondern die Hausverwaltung in Ihrem Namen die Handwerker beauftragen.
Sind auch nicht vermietete Immobilien mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten vermieteten Immobilien.
Welche Verträge sind erfasst?
Erfasst sind rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.