Im Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden in der Basis-Variante der Roland Rechtsschutz gilt für Rechtsdienstleistungen eine klare Regelung: In den unter Ziffer A 6 beschriebenen Fällen besteht kein Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie die Besonderheiten dieser Tarifvariante.
Im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden Basis der Roland Rechtsschutz gilt für Rechtsdienstleistungen folgende Regelung:
- In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden in der Basis-Variante aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Für den Bereich der Rechtsdienstleistungen legt die Basis-Variante des Immobilien-Rechtsschutzes fest, dass in bestimmten, an anderer Stelle (Ziffer A 6) beschriebenen Fällen kein Versicherungsschutz besteht. Welche Situationen das genau betrifft, ergibt sich aus der genannten Ziffer im Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Gibt es im Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden Basis Versicherungsschutz für Rechtsdienstleistungen?
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wo sind die ausgeschlossenen Fälle beschrieben?
Die betreffenden Fälle sind in Ziffer A 6 beschrieben.
Für welche Tarifvariante gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden in der Basis-Variante der Roland Rechtsschutz.
Welche konkreten Fälle sind von Ziffer A 6 erfasst?
Das hängt vom konkreten Bedingungswerk ab; maßgeblich sind die in Ziffer A 6 beschriebenen Fälle.