Der Rechtsschutz der ROLAND im Tarif 55+ Basis bietet über ein großes Dienstleisternetzwerk externe Support-Services rund um Reisen, Alltag und Gesundheit – zusätzlich werden die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch bei Ihnen übernommen.
Dienstleisternetzwerk und Services externer Dienstleister:
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. Risikoträger für die folgenden Leistungen ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG:
- Service-Leistungen Reisen
- Service-Leistungen Alltag
- Service-Leistungen Gesundheit
Ergänzend zu Ziffer A 5.1.2 gilt Folgendes:
Wir tragen die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch bei Ihnen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk des Besuchsorts zugelassen sein.
Wir tragen diese Kosten für den Besuch des Rechtsanwalts bei Ihnen auch unabhängig von Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz 55+ aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Rechtsschutz stehen Ihnen im Tarif 55+ Basis zusätzliche Unterstützungsangebote zur Verfügung. Über ein Netzwerk externer Dienstleister erhalten Sie Hilfe in den Bereichen Reisen, Alltag und Gesundheit. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, kann Sie ein Rechtsanwalt zu Hause besuchen – die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder dafür werden übernommen, sofern der Anwalt im zuständigen Landgerichtsbezirk zugelassen ist.
Häufige Fragen
Welche Support-Services bietet der Tarif 55+ Basis?
Über ein großes Dienstleisternetzwerk werden Services externer Dienstleister angeboten: Service-Leistungen Reisen, Service-Leistungen Alltag und Service-Leistungen Gesundheit.
Wer ist Risikoträger für die Support-Services?
Risikoträger für die Service-Leistungen Reisen, Alltag und Gesundheit ist die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG.
Werden die Kosten für einen Rechtsanwaltsbesuch bei mir übernommen?
Ja. Es werden die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder eines Rechtsanwalts für den Besuch bei Ihnen getragen. Der Rechtsanwalt muss im Landgerichtsbezirk des Besuchsorts zugelassen sein.
Ist der Anwaltsbesuch nur bei Krankheit oder Unfall möglich?
Nein. Die Kosten für den Besuch des Rechtsanwalts bei Ihnen werden auch unabhängig von Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen getragen.
Gibt es Fälle ohne Versicherungsschutz?
Ja. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.